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Tempo 100 Regelung

Eignung für Tempo 100

Gilt nur für BAB und Kraftfahrstrassen!

Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: "Ist der Anhänger für Tempo 100 geeignet?" Da man diese Frage nicht mit ja oder nein beantworten kann folgt hier eine ausführliche Erklärung:

Alle von uns angebotenen Anhänger sind grundsätzlich für die Benutzung mit 100 km/h zugelassen.

Vorraussetzung ist allerdings, daß vom nationalen Recht her auch eine Geschwindigkeit von 100 km/h im Gespannbetrieb erlaubt ist. Das ist auf deutschen Autobahnen bisher noch nicht der Fall, kann sich aber irgendwann ändern. In dem Fall können Sie dann sofort ohne Weiterungen 100 km/h auf Autobahnen fahren. Bis zur Gesetzesänderung kann man noch an einem Ausnahmeverfahren teilnehmen. Dazu muß man eine Tempo 100 Freigabe bei dem zuständigen Verkehrsamt in die Anhängerpapiere eintragen lassen. Dort bekommt man auch den gesiegelten Tempo 100 Aufkleber für den Anhänger. Wenn die Tempo 100 mit dem erforderlichen Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges nicht schon in den Anhängerpapieren eingetragen ist, muß man bei der Zulassungsstelle ein entsprechendes Gutachten von TÜV, Dekra oder GTÜ vorlegen,in dem bescheinigt wird, daß der Anhänger alle Vorraussetzungen erfüllt.

Nach Eintragung dürfen Sie mit einem gebremsten Anhänger 100 km/h auf BAB fahren, wenn der Anhänger hydraulische Radstoßdämpfer besitzt, die Reifen für mindestens 120 km/h (Index L) ausgelegt sind, nicht älter als sechs Jahre sind und ohne Anhängertragfähigkeitszuschlag dimensioniert wurden. Das Zugfahrzeug muß über ein Blockierverhinderungssystem (z.B. ABS) verfügen und das zul. GG des Anhängers muß unter dem 1,1 fachen Leergewichts des Zugfahrzeuges liegen (Bei Wohnwagen nur Faktor 0,8)

Die Bedingungen für eine Tempo 100 Ausnahmegenehmigung bei ungebremsten Anhängern sind ähnlich wie bei gebremsten Anhängern. Zusätzliche, externe Radstoßdämpfer sind nicht erforderlich, dafür kann das Leergewicht des Zugfahrzeuges nur mit 0,3 multipliziert werden um das maximal mögliche zul.Ges.Gew. des Anhängers zu errechnen.

Erst nach Anbringung des gesiegelten Tempo 100 Aufkleber darf die erhöhte Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefahren werden. Um noch höhere Anhängelasten mit Tempo 100 bewegen zu dürfen muß der Anhänger über eine Spurstabilisationskupplung verfügen (z.B. von Westfalia, Alko oder Winterhoff), oder das Zugfahrzeug muß ein anerkanntes Antischlingersystem besitzen (z.B. ESP-TSP), dieses muß aber auf jeden Fall in dem jeweiligen Fahrzeugschein/Z1 vermerkt sein. Zusätzlich muß der Anhänger so beladen werden, daß dessen maximal zulässige Stützlast so weit wie möglich ausgenutzt wird , ohne die maximale Stützlast des Zugfahrzeuges zu überschreiten. Auch hier findet eine separate Begutachtung des Anhängers statt. Das Ges.Gew. des Anhängers darf maximal das 1,2 fache vom Leergewicht des Zugfahrzeuges betragen.(Bei Wohnwagen 1,0 fach). Die Ausnahmeregelung gilt auch hier für beliebige, mehrspurige Zugfahrzeuge mit einem zul. Ges.Gew. von maximal 3500 kg. Wohnmobile über 3500 kg zul.GG mit Tempo 100 Zulassung dürfen mit Anhängern grundsätzlich maximal 80 km/h fahren. Selbstverständlich muß das Zugfahrzeug auch eine entsprechende zulässige Anhängelast haben und der Anhänger muß für den 100 km/h Betrieb geeignet sein.



Falls nicht alles klar rübergekommen ist, hier die entsprechende Seite mit mehr Informationen:

ADAC:
http://campingfuehrer.adac.de/news/100-kmh-zulassung-von-anhaengern-jetzt-unbefristet.php
Tüv:
http://www.tuev-nord.de/de/checks-und-untersuchungen/100kmh-Zulassung_2618.htm
AL-KO:
http://www3.al-ko.de/presse/daten/233/PM%20Tempo%20100%20fuer%20Caravangespanne.rtf

 


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