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Ladungsüberstand bei Anhängern

Überstand unter 1 m

Es ist keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig, wenn die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist unbegrenzt.

Überstand bis 1,5 m

Die überstehende Ladung muss bei Tag mit einer roten Fahne oder bei Nacht mit einer roten Lampe mit Rückstrahler gekennzeichnet werden, wenn die standardmäßig voreschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist unbegrenzt.

Überstand bis 3 m

Die überstehende Ladung muss bei Tag mit einer roten Fahne oder bei Nacht mit einer roten Lampe mit Rückstrahler gekennzeichnet werden, wenn die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird, ansonsten muss ein Zusatz- Leuchtenträger mit kompletter Beleuchtung angebracht werden. Die Fahrtstrecke bei diesem Überstand ist begrenzt auf einen Radius von 50 km im Umkreis vom Firmenstandort.

Zuggesamtlänge:

Die Zuggesamtlänge ohne Ladung darf 18,75 m nicht überschreiten. Die Zuggesamtlänge mit Ladung darf 20 m nicht überschreiten.

Achtung!

Der Sichtwinkel 15°, der Beleuchtung nach oben, muss eingehalten werden. Wird durch die überstehende Ladung, die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung verdeckt, muss zusätzlich immer ein Leuchtenträger montiert werden.


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