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Führerscheininformationen

Führerscheininfos zum Mitführen von Anhängern:

Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue EU- Führerscheinrecht eingeführt.

Führerscheinklasse > B <

Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge/Gespanne fahren:

  • KFZ mit max 3,5 t zGG + Anhänger mit max 750 kg zGG
  • KFZ mit max 3,5 t zGG + Anhänger über 750 kg zGG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t.

Führerscheinklasse > BE <

Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie diese spezielle Führerscheinklasse, wenn Sie einen der folgenden Anhänger betreiben wollen:

  • Alle Zugfahrzeuge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t und beliebige Anhänger, die vom Zugfahrzeug gezogen werden dürfen. Dabei spielt auch die Achsenzahl und die Achsanordnung keine Rolle.

Alter Führerschein > Klasse 3 <

  • Mit der "alten" Lasse 3 dürfen Sie Zugfahrzeuge mit max 7,5t zGG + 1-achsige/Tandemanhänger fahren. Das zul GG des Gespanns darf dabei auf jeden Fall 12t GG, unter Umständen auch noch mehr betragen.
  • Um Drehschemel Anhänger fahren zu dürfen, muss der Führerschein einfach auf den EU-Führerschein der Klasse C1E umgeschrieben werden.

 

Neuregelung zum 1.1.2013  Führerschein B + Code 96

 

Zusätzlich zum BE-Führerschein gibt es ab den 1.1.2013 den B-Führerschein mit dem Zusatzeintrag Code96

Der Code 96 wir durch die Führerscheinstelle nach Nachweis einer entsprechenden Fahrschulausbildung eingetragen.


Mit dem B+Code 96 dürfen Sie fahren:

Zugfahrzeuge bis 3,5 t zGG + Anhänger,  wenn das zul.Ges.Gew. des Gespanns nicht über  4,25 t zGG beträgt.

 

Vorgehensweise zur Erlangung von Code96

1. Anmelden zur Schulung in einer Fahrschule

 Die Schulung besteht aus mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 3,5 Stunden Praxis plus eine Stunde sonstige Inhalte.

2. Die Fahrschule stellt dann eine entsprechende Bescheinigung aus.

3. Diese Bescheinigung legen Sie beim Straßenverkehrsamt vor und lassen sich die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen.


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