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Export von Anhängern

Private und gewerbliche Käufer aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zahlen auch erst einmal die deutsche MwSt., bekommen diese aber von uns zurück, nachdem Sie nachgewiesen haben, daß der gekaufte Anhänger endgültig den EU-Raum verlassen hat. Bis zu einem Warenwert von EUR 3000,00 genügt dafür die Vorlage der, von der letzten EU-Grenzstelle abgestempelten, Originalkaufrechnung. Darüber hinaus muß uns eine ordnungsgemäße Ausfuhrerklärung im Original vorgelegt werden.

Gewerbliche Käufer mit einer gültiger Umsatzsteuerindentifikationsnummer (VAT) zahlen nur den Nettopreis. Der Kaufpreis ist daher entsprechend niedriger. Vorraussetzung dafür ist, daß uns folgende Unterlagen vorgelegt werden.

1) Eigene VAT – Nummer.
2) Registrierung der Käuferfirma wenn der Käufername nicht eindeutig in der VAT-Nummer-Bestätigung zu sehen ist.
3) Pass oder Passkopie vom Käufer oder Geschäftsführer der Käuferfirma.
4) Wenn der Käufer oder Geschäftsführer nicht selber bei uns abholt, benötigen wir eine Abholvollmacht mit originaler Unterschrift auf Firmenbogen, in der auch bestätigt wird, daß der Anhänger sofort in das EU-Mitgliedsland des Käufers verbracht wird.

Bitte beachten Sie, daß wir nur für bestimmte Anhänger COC Papiere oder EU-Zulassungen liefern können. Am besten bringen Sie zur Abholung ein überführungskennzeichen (Nummernschild) aus Ihrem Land mit. Alternativ können wir Ihnen bei der Beschaffung eines deutschen Ausfuhrkennzeichens behilflich sein (Achtung! So ein Kennzeichen ist in Deutschland nicht günstig).


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